Denkmalpflege

Dem Denkmalschutz  obliegt mit der Aufgabe, den sozio-kulturellen Schatz unserer Gesellschaft zu bewahren, auch ein wesentlicher Beitrag für die städtebauliche Identität.

 

Dies geschieht auf Basis der geltenden Denkmalschutzgesetze.

 

Mit den erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten auf Grund der oft höherwertigen Ausführungen, Sanierungen und  tw. erforderlichen abschnittsweisen Instandsetzungen werden die erhöhten Aufwändungen nivelliert.

 

Der sorgfältige Umgang mit dem historischen Erbe - ob nun Einbäume oder Einzeldenkmale - obliegt jedem gewissenhaft Tätigen, der sich dem Gemeinwohl verpflichtet sieht.

 

Auf den Hochbau und den Städtebau angewandt, stellt ein proportions- und stilsicherer Umgang mit allen Aufgaben die Kontinuität einer lebenswerten Umgebung sicher.

 

Durchaus auch sperrige Brüche zwischen den Aufgaben und Epochen hatten immer schon auch eigene Reize.

Wenn auch nicht wenige den Anbau des barocken Teils des  Rostocker Rathauses an die dahinter liegenden gotischen Bauteile als "verbesserungswürdig" schelten.

 

Neben den von Amts wegen zu diesem sorgfältigen Umgang Verpflichteten sind es der qualifizierte Architekt und Baumeister, der hier eine außerordentliche Verantwortung für die städtebauliche Qualität inne hat.

 

Insbesondere eine eigentlich konservierende - und daher klar und logisch den geschichtlich gesicherten Stilepochen folgende - Disziplin wie die des Denkmalschutzes ist, mehr als andere Fachbehörden, doch von subjektiven und nicht immer leicht eingängigen Entscheidungen geprägt.

 

Legte man überall den gleichen Maßstab an, so wäre die Bockwindmühle in Pudagla auf Rügen mit noch 15% ursprünglicher Bauteile und einer - in Einzelteile auseinandergenommenen - Reise kein Einzeldenkmal mehr.

 

Vor dem Hintergrund erheblicher Bemühungen, z.B. sich im fortgeschrittenen Zustand des Verfalls befindlicher Einzeldenkmale diesem Verfall und / oder einer Vereinnahmung durch Projektentwickler zugunsten von Wohnparks entgegenzustellen, sollten Abstimmungen mit den Denkmalbehörden getroffen werden können, die dem genius loci gerecht werden, nämlich dem Ort seinen Geist und damit Identität zu belassen.

 

Auch wenn eine abschnittsweise Instandsetzung das zeitweise und gezeichnete Auseinandernehmen der Bausubstanzen zum Schutz des Ganzen unerlässlich macht, sollte eine fachöffentliche Diskussion über eine amtsseitige Verfügung obsiegen.

 

Nun darf es nicht dazu führen, dass - nur weil man dem Bauherrn in der Nutzung z.B. des Dachgeschosses eines Denkmales entgegenkommen möchte - ein Denkmal baulich-stilistisch unsensibel mit derart groben Attributen versehen wird, dass ein Denkmal nur noch hinter den kreischenden Attributen zu erkennen ist.

 

Das Denkmal und der Denkmalbereich sind ein hohes Gut für die gesamte Gesellschaft.

 

Beides darf nicht durch oder auf Grund von Sprachlosigkeit zwischen den Anspruchsstellen zunächst zerstritten und dann nicht mehr beachtet werden und schließlich verfallen.

 

Damit die denkmalpflegerische Brücke zwischen traditioneller Nutzung und historischen Strukturen einerseits und den zeitgemäßen - auch wirtschaftlichen und nutzungsspezifischen - Anforderungen an die historischen Strukturen andererseits auch im Sinne der Baukultur ausgewogen und nachvollziehbar bewertet werden kann, wäre ein Denkmalbeirat unter Einbeziehung qualifizierter Mitglieder der Architektenkammern ein Gremium, in dem jeder Planungsansatz - ggf. mit einer Abstufung der Abschreibungsfähigkeit - zu bewerten wäre mit dem Ziel, ortsbild- und damit identitätsprägende Denkmalstrukturen - insbesondere im ländlichen Raum - sicherzustellen oder zumindest strukturell zu bewahren.